AGB von Grillmeister Pausch

Allgemeine Geschäfstbedingungen des Grill&Partyservice 

 § 1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistungen über unsern Grill und Partyservice .

 § 2 Lieferung Grill & Partyservice

Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muss mit Zeitverschiebungen bis ca. 120 Minuten gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.
Der Grillplatz für den Grill muss wie im Angebot beschrieben und  beschaffen sein. Darüber hinaus  muss der Grillplatz leicht zu reinigen sein. ( glatte leicht abwischbare Boden und Arbeitsflächen )

 § 3 Mängelrüge

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein/Rechnung zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service-Minderleistungen erst am nächsten Tag oder später beanstandet werden.

§ 4 Reservierungen

1. Die Reservierung / Buchung des  Partyservice kann nur schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) unter Angabe der vollständigen Adresse des Kunden beantragt werden.

2. Die Reservierung wird erst mit schriftlicher bzw. elektronischer Bestätigung durch den Verleiher und Partyservice gültig.

3. Hochzeiten und Terminbuchungen von über 3 Monate vor der Feier, werden 50% Anzahlung in Rechnung gestellt.

§ 5 Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kündigt der Kunde, ist es Grillmeister Pausch gestattet, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wir werden unseren Kunden jedoch das anrechnen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass Grillmeister Pausch die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt, zustehen.

Bei Auftragserteilung entstehen Kosten von 5% des Vertrages, mindestens aber 410€ als Aufwandsentschädigung für Planung und Reservierungkosten.

  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 12 Monate vor der Veranstaltung: 50 %
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 22 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 80 %
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 90 %

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb nachzuweisen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt ,in jedem Fall der Kunde.

§ 6 Wiederrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da unsere Tätigkeit nach § 312g BGB vom Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts ausgenommen ist.

§ 7 Preisanpassungsklausel

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ( ab den 6 Monat nach Abschluss ) die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien = (insbessonder Fleisch und Beilagen ) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 5% Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die Catering Leistung herbeizuführen.

§ 8 Sonderplanungskosten

Es werden 300€ Sonderplanungskosten bei  besonderen Anforderungen in Verbindung mit der Anlage im Lieferantenstamm und gesonderten Anforderungen der Kreditorenabteilung erhoben.

§ 9 Bezahlung
Grundsätzlich findet eine Bezahlung Bar nach der Feier statt. Bei entsprechender Bonität dürfen Firmen auf Rechnung bezahlen. Vorabüberweisungs Wünsche werden pauschal mit 50€  in Rechnung gestellt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Deutsches Recht maßgeblich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürth, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.